Beachten Sie folgende Vorschriften bei größeren PV Anlagen:
Der Betrieb von Solaranlagen mit einer Leistung von 100 kWp und mehr unterliegt in Deutschland besonderen Vorschriften, die sich von denen für kleinere Anlagen unterscheiden. Die wesentlichen Regelungen betreffen vor allem die Einspeisung, die Vergütung und die technischen Anforderungen.
1. Direktvermarktung und Vergütung
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Verpflichtende Direktvermarktung: Anders als bei kleineren Anlagen, die eine feste Einspeisevergütung erhalten können, sind Betreiber von Photovoltaikanlagen über 100 kWp zur Direktvermarktung verpflichtet. Das bedeutet, der erzeugte Strom wird nicht direkt an den Netzbetreiber verkauft, sondern an einen Direktvermarkter.
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Marktprämie: Um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten, erhalten die Anlagenbetreiber zusätzlich zum Erlös aus dem Stromverkauf eine sogenannte Marktprämie. Diese soll die Differenz zwischen dem monatlichen Marktwert des Stroms und dem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten "anzulegenden Wert" ausgleichen. Die Höhe der Marktprämie variiert also je nach aktuellem Strompreis an der Börse.
2. Technische Anforderungen
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Fernsteuerbarkeit: Anlagen mit einer Leistung über 100 kWp müssen mit einer technischen Einrichtung ausgestattet sein, die es dem Netzbetreiber ermöglicht, die Einspeiseleistung fernzusteuern, um bei Bedarf das Stromnetz zu stabilisieren. Dies wird oft durch einen Funkrundsteuerempfänger oder ein "Grid-Modul" realisiert.
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Registrierende Leistungsmessung: Ab 100 kWp ist in der Regel eine registrierende Leistungsmessung notwendig, die eine genaue Erfassung der Einspeisung ermöglicht.
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Anlagenzertifikat: Für Anlagen ab einer bestimmten Leistung (abhängig von den genauen technischen Anschlussregeln des Netzbetreibers) kann ein sogenanntes Anlagenzertifikat B erforderlich sein.
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Anschluss an das Netz: Je nach Leistung (oft ab 270 kWp) kann es in Absprache mit dem Netzbetreiber notwendig sein, eine eigene Trafostation zu errichten.
3. Weitere Pflichten
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Gewerbe: Anlagen über 100 kWp werden in der Regel als Gewerbebetrieb eingestuft. Dies zieht steuerliche Pflichten, wie die Abgabe einer Gewerbesteuererklärung, nach sich.
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Marktstammdatenregister: Wie alle Solaranlagen müssen auch größere Anlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registriert werden.
Hinweis: Die genauen Vorschriften und Vergütungssätze können sich durch Gesetzesänderungen (wie z. B. das Solarpaket I) ändern. Es ist daher immer ratsam, sich vor der Planung einer Anlage bei den zuständigen Behörden (insbesondere dem Netzbetreiber) und der Bundesnetzagentur über die aktuellen Regelungen zu informieren.

Immer mehr größere Photovoltaikanlagen erfordern genauere Regelungen.
So werden die Fotovoltaikanlagen verschiedenen Stufen hier erklärt, welche Vorschriften man beachten muss.
- ab 10 kWp: PV-Erzeugungszähler
- ab 30 kWp: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, Funkrundsteuerempfänger, Messwandler
- ab 40 kWp Leistung oder einer HAS größer/gleich 63A: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, FRE
- ab 100 kWp Leistung: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, Funkrundsteuerempfänger, Messwandler, Direktvermarktung, Fernwirktechnik - Aufgabe des Anlagenerrichters - Lastgangmessung mit 15 sec. Übertragung.
- ab 135 kWp Leistung: sobald Mittelspannungsanschluss bereits bauseits vorhanden ist – Anlagenzertifikat B erforderlich. Sonst wie bei 100 kWp - Wenn keine MS vorhanden ist: Einheitenzertifikate und alle nötigen Unterlagen zum WR dass dieser für die VDE 4110 zertifiziert sein muss.
- ab 270 kWp: wird immer über eine eigene Trafostation nachgedacht – dies erfolgt dann in Absprache mit dem zuständigen EVU.
- Ganz neue Richtlinie: Auch die Hausanschlüsse (wenn ber. 80A vorhanden sind) müssen dann auf Wandler umgestellt werden.
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