Photovoltaik für Gewerbe!

Investitionsbooster beschleunigt die Energiewende in Unternehmen

Photovoltaik für Gewerbe!

 

Die Investition in eine gewerbliche Photovoltaikanlage wird für Unternehmen in Deutschland steuerlich so attraktiv wie nie zuvor. Das kürzlich verabschiedete „Investitions-Booster-Gesetz“ schafft erhebliche steuerliche Anreize, die den Ausbau der Solarenergie im Mittelstand massiv vorantreiben sollen. Neben den bereits bestehenden Vorteilen, wie der Möglichkeit, Stromkosten zu senken und die CO2-Bilanz zu verbessern, bietet der neue „Investitionsbooster“ nun einen direkten Liquiditätsvorteil durch beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten.

Neue steuerliche Vorteile im Detail:

Das Herzstück der neuen Regelung ist die Einführung einer degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter. Gewerblich genutzte Photovoltaikanlagen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden, profitieren von dieser Maßnahme. Anstelle der linearen Abschreibung von 5 % pro Jahr über die übliche Nutzungsdauer von 20 Jahren, können Unternehmen nun bis zu 15 % der Investitionskosten pro Jahr steuerlich geltend machen. Dies entspricht dem dreifachen der regulären linearen Abschreibung.

Kombination von Abschreibungen für maximalen Effekt:

Besonders für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit einem Gewinn unter 200.000 € bietet die neue Regelung einen erheblichen Vorteil. Sie können die degressive Abschreibung mit der bereits bestehenden Sonderabschreibung nach § 7g EStG von bis zu 40 % der Anschaffungskosten kombinieren. Zusätzlich ist auch der Investitionsabzugsbetrag (IAB) von bis zu 50 % der voraussichtlichen Kosten nutzbar. Durch die geschickte Kombination dieser Instrumente sind im ersten Jahr der Investition Abschreibungen von über 60 % möglich.

Warum jetzt der richtige Zeitpunkt ist:

  • Deutliche Steuerentlastung: Die beschleunigte Abschreibung senkt die Steuerlast im Jahr der Investition erheblich und verbessert die Liquidität des Unternehmens.
  • Schnellere Amortisation: Durch die früheren steuerlichen Vorteile amortisiert sich die Investition in eine PV-Anlage deutlich schneller.
  • Beitrag zum Klimaschutz: Unternehmen leisten durch die Nutzung von Solarenergie einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und stärken ihr nachhaltiges Image.
  • Energiekosten senken: Selbstproduzierter Strom und Spitzenlastkappung können erhebliche Einsparpotenziale bei den Energiekosten darstellen.

Die neue Regelung ist ein klares Signal der Bundesregierung, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen durch Investitionen in moderne, klimafreundliche Technologien zu stärken. Wir empfehlen allen Unternehmen, diese zeitlich befristete Chance zu nutzen und sich von einem Steuerberater individuell beraten zu lassen.

 


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