Für kleine Photovoltaikanlagen, heißt bis 10 kWp, wurde die Einkommenssteuerpflicht abgeschafft. Diese Abschaffung betrifft nur die Ertragssteuer und nicht die Umsatzsteuer. Wichtig ist außerdem, dass dies auch nur für „zu eigenen Wohnzwecken genutzten oder unentgeltlich überlassenen Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken einschließlich Außenanlagen (z. B. Garagen)" gilt. Betroffen sind Anlagen die nach dem 31.12.2003 in Betrieb genommen worden sind.
Solar Photovoltaik Finanzamt und Steuer – Kurzinformation Thema Steuer Solar und Photovoltaik. Der Gedanke hinter einer Solaranlage ist, Stromkosten zu sparen und unabhängig zu werden. Bei einer Solaranlage wird der eigens erzeugte Strom im Haus verbraucht, wenn es einen Speicher gibt wird dort der überschüssige Strom eingespeist. Alles was jedoch darüber hinaus noch produziert wird, wird ins Netz eingespeist und an den Netzbetreiber verkauft.
Photovoltaikanlagen Bayern steuerliche Änderungen 2021. Ab Anfang dieses Jahres gibt es Änderungen bei den Umständen für Anlagenbetreiber, die sich für die Regelbesteuerung entschieden haben. Eine dieser Änderungen ist zum Beispiel die Vereinfachung der Umsatzsteuer. Bislang mussten Anlagenbetreiber monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und die berechnete Steuervorauszahlung an das Finanzamt entrichten.