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iKratos hilft und ist Dein Profi: Neue Erleichterungen für Photovoltaik und Solar

Photovoltaikanlage auf einem Gebäude unter Denkmalschutz © iKratos
Photovoltaikanlage auf einem Gebäude unter Denkmalschutz © iKratos

Bayern möchte durch Lockerungen beim Denkmalschutz den Ausbau erneuerbarer Energien fördern. Ziel ist es, mehr Photovoltaikanlagen auf historischen Gebäuden zuzulassen. Des Weiteren wird der Bau von Windrädern in der Nähe von Kulturdenkmälern erleichtert. Nur noch bei „besonders landschaftsprägenden Denkmälern“, wie dem Schloss Neuschwanstein, greift der Denkmalschutz. Eine denkmalfachliche Prüfung für alle weiteren Monumente soll hinfällig werden und die Lockerungen künftig im Denkmalsschutzgesetz verankert werden. Die Pflege solcher Gebäude ist für die Besitzer oft sehr kostspielig und eine Photovoltaikanlage kann die finanzielle Belastung minimieren. Zwar ist die Anlage zunächst auch nicht günstig, aber langfristig zahlt sie sich doch aus. Der produzierte Strom kann nämlich privat genutzt oder ins Netz eingespeist werden.

 

 

Beispiel: Vorschlag einer Denkmalschutzbehörde im Bereich Nürnberg Fürth Erlangen Forchheim

 

Da die südliche Dachfläche des als Einzelbaudenkmal geführten Bauernhauses doch sehr gut einsehbar ist, wäre es natürlich am besten, wenn sich auf einem der zugehörigen Nebengebäude ein Alternativstandort für die PV-Anlage findet. Wenn das nicht geht (wovon ich aufgrund der mir vorliegenden Bilder  ausgehe), bietet die anstehende Neueindeckung natürlich auch die Möglichkeit, eine PV-Anlage zu installieren, die gestalterisch bestmöglich in die Dachfläche integriert ist. Matt-schwarze Module ohne merkliche Binnenstrukturen und ohne Rahmen oder mit farblich angepassten Rahmen als dachflächenintegrierte (also nicht auf der Dachfläche installierte), im Umriss rechteckige Anlage ohne Abtreppungen und Lücken wären in diesem Sinne eine  gut vertretbare Lösung.

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