Änderungen beim Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen – dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) – leitete die Ampel-Regierung erst 2024 den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen ein. Spätestens ab Mitte 2028
sollte die Nutzung von mindestens 65 Prozent Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verpflichtend sein. Aktuell wird in den Medien viel über Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes
(GEG) diskutiert.
Welche Änderungen am GEG sind voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025 zu erwarten:
Gerne steht iKratos GmbH für eine individuelle Beratung zur Verfügung
Welche Änderungen am GEG sind voraussichtlich zum Ende des Jahres 2025 zu erwarten:
- Die Förderung wird sehr wahrscheinlich geringer ausfallen.
- Es soll ein stärkerer Fokus auf Marktregulierung durch CO2 Bepreisung erreicht werden.
- Es sollen stärkere marktwirtschaftliche Anreize für Stromspeicher geschaffen werden.
- Der Begriff „Technologieoffenheit“ etabliert sich als neues Modewort.
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