Energiekredit der LFA für Unternehmen

 

Unternehmen aufgepasst: Neu: Energiekredit regenerativ

(PresseBox) (Weißenohe bei Nürnberg
Energiekredit Regenerativ: Informationen und Details

Der Energiekredit Regenerativ ist ein Förderprogramm der bayerischen LfA (Förderbank Bayern) und der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Ziel des Programms ist die Förderung von Investitionen in die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen (einschließlich Modernisierungsmaßnahmen) zur:
  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
    • Photovoltaikanlagen
    • Windkraftanlagen
    • Biomasseheizkraftwerke
    • Wasserkraftwerke
  • Wärme-/Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien, z. B.:
    • Solarthermieanlagen
    • Wärmepumpen
    • Biomasseheizungen
  • Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien und Wärme-/Kältespeicher, die aus regenerativen Energien gespeist werden
  • Maßnahmen zur Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot
  • Digitalisierung der Energiewende
Wer kann den Energiekredit Regenerativ beantragen?

Antragsberechtigt sind:
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Angehörige der Freien Berufe
  • Bürgerenergiegenossenschaften mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mio. Euro.
Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme und der Größe des Unternehmens. Der maximale Kreditbetrag beträgt 10 Mio. Euro. Die Vorhaben können bis zu 100 Prozent finanziert werden.

Wie wird der Energiekredit Regenerativ beantragt?

Der Energiekredit Regenerativ wird über die Hausbank beantragt. Die LfA übernimmt in diesem Fall 50% des Risikos der Hausbank.

Welche Vorteile bietet der Energiekredit Regenerativ?
  • Zinsverbilligung: Der Energiekredit Regenerativ wird zu einem zinsverbilligten Zinssatz angeboten.
  • Hohe Förderung: Die Vorhaben können bis zu 100 Prozent finanziert werden.
  • Lange Laufzeit: Der Energiekredit Regenerativ hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren.
  • Tilgungsaussetzung: In den ersten beiden Jahren nach Darlehensauszahlung ist eine Tilgungsaussetzung möglich.
  • Bereitstellungsprovisionsfreie Zeit: Die Bereitstellungsprovision entfällt für die ersten 12 Monate nach Darlehensauszahlung.
Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Energiekredit Regenerativ finden Sie auf den folgenden Websites:
Wichtig:

Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen zum Energiekredit Regenerativ sind. Die konkreten Konditionen des Förderprogramms können sich ändern. Vor der Antragstellung sollten Sie sich daher an Ihre Hausbank oder die LfA Förderbank Bayern wenden.