Doppel- und Reihenhausbesitzer werden durch das aktuelle Gesetz beeinträchtigt

Aktuell ist es in Bayern so geregelt, dass bei Glas-Folien-Modulen mindestens 1,25 Meter Abstand zum Nachbargebäude einzuhalten sind. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Besitzer von Doppel- und Reihenhäusern gegen den Kauf einer eigenen Solaranlage. Die eingeschränkte Dachnutzung wirkt sich eben dementsprechend auf die Solarstrom-Erzeugung aus. Mit Lockerungen der Abstandsregelungen könnten größere Photovoltaikanlagen installiert werden, die sich wirtschaftlich mehr lohnen.
Ein paar Bundesländer wie Baden-Württemberg haben diesen Schritt bereits gewagt - in Bayern ist bislang diesbezüglich noch nichts bekannt. Dabei wäre diese Änderung wichtig, um den Klimaschutz weiter zu fördern. Das Brandrisiko von Solaranlagen ist der Hauptgrund gegen den Wegfall der Einschränkungen. Bei neuen, modernen Solarmodulen ist dieses allerdings so gering, dass es außer Acht gelassen werden kann.
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JYupWMLW (Freitag, 16 September 2022 16:29)
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JYupWMLW (Freitag, 16 September 2022 22:47)
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Hauschild (Mittwoch, 28 Dezember 2022 16:42)
Ich interessiere mich für eine Solaranlage.
Bitte rufen Sie mich doch zurück Tel. 015150666110
Objekt Marienstrasse 28 90592 Schwarzenbruck
Jürgen (Dienstag, 18 April 2023 22:30)
Abstand ist auf 0,5 verringert worden.
https://www.carmen-ev.de/2023/03/09/neue-dachabstaende-bei-solaranlagen-in-bayern/