Der Strom aus Photovoltaikanlagen spart bares Geld, bis zu 60% der Stromrechnung ist in der Regel reduzierbar. Eigenstrom macht unabhängig und vermindert also die Stromrechnung. Eine Investition in Photovoltaik ist auch eine Investition in die Unabhängigkeit, muss aber steuerlich entsprechend berücksichtigt werden.
Photovoltaikanlagen generieren eigenen Strom, immer in der Priorität für den Eigenverbrauch.
Der Gesetzgeber gibt vor, dass Anlagen über 10 kW Peak mit einer Stromsteuer auf die EEG Umlage erfasst wird. Zusätzlich wird der Rest der Einspeisung ins Netz mit ca. 11-12 Cent vergütet, das sind die Vorteile einer Photovoltaikanlage, die sich in ca. 8-10 Jahren rechnet.
In der Regel werden Photovoltaikanlagen als Abschreibungsobjekt "Solarstromgenerator" anerkannt und vom Finanzamt entsprechend bewertet.
Steuerliche Abschreibung Jahr für Jahr möglich
Eine PV Anlage kann jewiels 20 Jahre zu 5% abgeschrieben werden, mehr geht auch wenn man den Umweltbonus der PV Anlage angibt.
Abgaben und Gewinn
Wenn man doch noch ins Netz einen erheblichen Teil einspeist, wird die Einspeisevergütung als Gewinn steuerpflichtig veranschlagt, als Betreiber erhält man normalerweise die Mehrwertsteuer für die Anschaffung der Anlage zurück. Immer wieder gibt es Fragen und Änderungen im Steuersystem. Der Photovoltaikspezialist iKratos Solar und Energietechnik GmbH aus Weissenohe hat hierfür eine eigene Grund-Beratung.