Tipps für Betreiber von Post-EEG-Anlagen

September 2020 - Die Verbraucherschützer raten, vor einer Entscheidung über die weitere Betriebsweise die Verabschiedung der EEG-Novelle abzuwarten.
Was tun mit einer Photovoltaik-Anlage, die zum Jahresende aus dem EEG fällt? Verbraucherzentralen wie z.B. NRW raten den Betreibern vor allem eines: Ruhe bewahren. Es gibt bereits erste Angebote von Unternehmen den Strom aus ausgeförderten Anlagen abzunehmen. Wer sich dafür interessiert, sollte die Bedingungen mit Bedacht prüfen – und die EEG-Novelle abwarten, die nach der Verabschiedung im Bundeskabinett jetzt in den Bundestag und den Bundesrat geht.
Verbraucherschützer verweisen darauf, dass die Photovoltaik-Pioniere so oder so auf der sicheren Seite sind – selbst wenn es für sie zum Jahresende keine Lösung gibt, können sie die Anlage einfach selbst mit dem Schalter im Sicherungskasten vorübergehend ausschalten.
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