Photovoltaikanlagen Bayern steuerliche Änderungen 2021

Änderung der Umstände für Regelbesteuerung 2021

Symbolbild: Pixabay.de
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Photovoltaikanlagen Bayern steuerliche Änderungen 2021. Ab Anfang dieses Jahres gibt es Änderungen bei den Umständen für Anlagenbetreiber, die sich für die Regelbesteuerung entschieden haben. Eine dieser Änderungen ist zum Beispiel die Vereinfachung der Umsatzsteuer. Bislang mussten Anlagenbetreiber monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben und die berechnete Steuervorauszahlung an das Finanzamt entrichten. Ab 2021 entfällt diese Pflicht jedoch in den meisten Fällen und die Betreiber müssen die Voranmeldung nur noch vierteljährlich leisten.

 

Das Dokument „Hilfe zu Photovoltaikanlagen“ des Bayerischen Landesamtes für Steuern wurde aktualisiert. Mehr Informationen finden Sie direkt auf der Homepage (www.finanzamt.bayern.de)

 

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