Was ist die 70%-Regelung bei Photovoltaikanlagen

Was macht die 70%-Regelung mit meiner Photovoltaikanlage?

Im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist es vorgeschrieben, dass Photovoltaikanlagen eine Wirkleistungsbegrenzung, auch 70%-Regelung genannt, besitzen. Hintergrund dieser festgelegten Maßnahme ist es die Überlastung des lokalen Stromnetzes zu verhindern. Dies könnte vor allem dann passieren wenn zu viele Photovoltaikanlagen zur Mittagszeit, wenn die Sonneneinstrahlung am höchsten ist, zu viel Strom ins Netz einspeisen. Um dies zu verhindern wird in der Regel die maximale Einspeiseleistung der PV-Anlage auf 70% reduziert. Das klingt, wenn man es das erste Mal hört, vielleicht viel, aber diese Regelung trifft nur zu wenn die Anlage ihre Maximalleistung erbringt und das passiert in der Regel nur bei einer optimal nach Süden ausgerichteten Photovoltaikanlage in der Mittagszeit für 2-3 Stunden. Der Verlust beträgt dann ca. 3 - 5 %. Eine Ost-West installierte Anlage erreicht diesen Bereich der Maximalleistung der gekappt wird gar nicht, da sich hier die Produktion auf Vormittags und Nachmittags verteilt.

 

Wie wird die 70%-Regelung umgesetzt?

 

Die Einstellung dieser Regelung wird vom Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage überprüft. In den meisten Fällen wird für die Umsetzung die Wechselrichterleistung fest auf 70% der maximalen Anlagenleistung gedrosselt. Die 70% sind dann die neue Leistungsgrenze des Wechselrichters und es wird nicht mehr Strom produziert. Wie bereits erwähnt verliert hier eine optimal nach Süden ausgerichtete Anlage ca. 3-5 %.

 

Eine andere Möglichkeit ist die Installation eines Geräts, dass die Umsetzung der flexiblen 70%-Regelung ermöglicht. Das Gerät sorgt dann dafür, dass der Eigenverbrauch berücksichtigt wird und wirklich nur die Einspeisung auf 70% gekappt wird. Ein solches Gerät bedeutet aber zusätzliche Kosten, hier sollte man auf die Wirtschaftlichkeit der Installation achten, denn bei einem Verlust von 3-5% einer kleinen Anlage ist ein solches Gerät vermutlich nicht wirtschaftlich.

 

Eine dritte Möglichkeit ist die Installation eines sogenannten Funkrundsteuerempfängers. Dieses Gerät erhält man vom Netzbetreiber, dadurch gibt es keine Drosselung der Produktions- oder Einspeiseleistung. Aber das Gerät hat große Nachteile und wird daher bei kleinen Photovoltaikanlagen nicht genutzt. Das Gerät muss man vom Netzbetreiber für ca. 100 - 600 € kaufen oder eine jährliche Leihgebühr dafür bezahlen. Außerdem erlaubt man dem Netzbetreiber damit eine Fernsteuerung der Anlage. Das bedeutet bei einer Überlastung des Netzes kann der Netzbetreiber die Photovoltaikanlage komplett herunterfahren.

 

In der Regel werden kleinere Anlage auf 70 % gedrosselt, die Installation eines zusätzlichen Geräts für die flexible Lösung der 70%-Regelung wird aufgrund der Wirtschaflichkeit erst bei größeren Anlagen in Betracht gezogen. Ein Installateur wird diese Möglichkeit vermutlich auch erst dann mit anbieten, wenn er es für wirtschaftlich erachtet. Sprechen Sie mir Ihrem Installateur darüber.

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