Kurzformel zum EEG 2021

Was gibt es Neues auf einem Blick

 

Im Januar 2021 wir eine neue EEG-Reform in Kraft treten. Damit Sie sich nicht die gesamte Reform durchlesen müssen, finden Sie hier das wichtigste aus Sicht eines Installateurs auf einen Blick.

 

  1. Volleinspeiseanlagen zwischen 300 und 750 kWp bis 1. April in Betrieb nehmen.
    Ab dem 1. April wird nur noch die Hälfte des eingespeisten Stroms von 300 – 750 kWp großen Volleinspeisungsanlagen vergütet.

 

      2. Altanlagen dürfen als Eigenverbrauchsanlagen weiterlaufen.

 

PV-Anlagen die nach20 Jahren aus dem EEG fallen, können auf Eigenverbrauch umgerüstet werden und erhalten für den eingespeisten Strom den Marktwert Solar.

 

 

3. Keine EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom  bis 30.000 Kilowattstunden

 

Ab Januar  entfällt die EEG-Umlage auf Photovoltaikanlagen bis 30 kWp und auf selbstverbrauchten Strom bis 30.000 Kilowattstunden.

 

 

4. PV-Mieterstrom wird gefördert

 

Ab dem 01. Januar 2021 gibt es neue Fördersätze für Mieterstrom. Bei Anlagen bis 10 kWp gelten 3,79 Cent/kWh, bei Anlagen bis 40 kWp sind es 3,52 Cent/kWh und bei Anlagen bis 750 kWp 2,37 Cent/kWh.  

 

 

 

Wir sind gespannt, wie sich die neuen Änderungen der Reform dann tatsächlich auf Interessenten auswirken.

 

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