Industrie Solaranlagen und neue Photovoltaik Vorschriften 10, 30, 50, 100, 135 KWp

Gewerbe Industrie - folgende Vorschriften bei größeren PV Anlagen:

Immer mehr größere Photovoltaikanlagen erfordern genauere Regelungen. So werden die Fotovoltaikanlagen verschiedenen Stufen hier erklärt, welche Vorschriften man beachten muss.

 

Auf die Schnelle

  • ab 10 kWp: PV-Erzeugungszähler
  • ab 30 kWp: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, Funkrundsteuerempfänger
  • ab 40 kWp Leistung oder einer HAS größer/gleich 63A: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, FRE, Messwandler
  • ab 100 kWp Leistung: PV-Erzeugungszähler, NA-Schutz, Funkrundsteuerempfänger, Messwandler, Direktvermarktung, Fernwirktechnik - Aufgabe des Anlagenerrichters  - Lastgangmessung mit 15 sec. Übertragung.
  • ab 135 kWp Leistung: sobald Mittelspannungsanschluss bereits bauseits vorhanden ist – Anlagenzertifikat B erforderlich. Sonst wie bei 100 kWp - Wenn keine MS vorhanden ist: Einheitenzertifikate und alle nötigen Unterlagen zum WR dass dieser für die VDE 4110 zertifiziert sein muss.
  • ab 270 kWp: wird immer über eine eigene Trafostation nachgedacht – dies erfolgt dann in Absprache mit dem zuständigen EVU.
  • Ganz neue Richtlinie: Auch die Hausanschlüsse (wenn ber. 80A vorhanden sind) müssen dann auf Wandler umgestellt werden.

 

In Deutschland ist das Verfahren zur nationalen Umsetzung der technischen Voraussetzungen in neue Netzanschlussrichtlinien abgeschlossen und die neuen Regelungen (VDE-AR-N 4105 / 4110 / 4120: 2018-11) dürfen seit dem 1. November 2018 angewendet werden:

  • VDE-AR-N 4105: gilt für Anlagen kleiner als 135 kW und Anschluss an das Niederspannungsnetz
  • VDE-AR-N 4110: gilt für Anlagen ab 135kW bis kleiner 36MW und Anschluss ans Mittelspannungsnetz
  • VDE-AR-N 4120: gilt für Anlagenleistungen mit 36 MW bis zu 45 MW und Anschluss ans Hochspannungsnetz

Neben Erzeugungsanlagen gelten diese Anwendungsregeln auch für Speichersysteme.

 

Übergangsregelung in Deutschland

 

Für Deutschland ist mit dem Energiesammelgesetz vom Dezember 2018 gesetzlich festgelegt, dass die Baugenehmigung vor dem 27.4.2019 erteilt worden sein muss. Sollte keine Baugenehmigung notwendig sein, muss der Antrag auf den Anschluss einer Erzeugungsanlage oder eines Speichers beim zuständigen Verteilnetzbetreiber vor dem 27.4.2019 gestellt sein (Netzanschlussbegehren). Die Inbetriebnahme hat bis zum 30.6.2020 zu erfolgen.

 

Anlagen am Niederspannungsnetz

 

Mit der VDE-AR-N 4105:2018-11 ist jetzt auch für die Erzeugungseinheit (Wechselrichter) am Niederspannungsnetz ein Zertifikat Pflicht. Da die Prüfnorm hier aber noch nicht verabschiedet ist, gibt es eine Übergangsfreist bis zu 1.4.2020. Bis dahin reichen die Herstellererklärungen aus. In der Niederspannung müssen die Zertifikate nicht nachgereicht werden.

 

Anlagen an Mittel- und Hochspannung

 

Für die Wechselrichter in Anlagen mit Anschluss an die Mittelspannung und Hochspannung ist wie auch heute schon sowohl ein Einheitenzertifikat als auch ein Anlagenzertifikat notwendig. Auch hier sind die Prüfnormen noch nicht verabschiedet, so dass bis zu zwei Jahre zunächst auch eine Prototypenbescheinigung ausreicht. Für diese Anlagen ist dann spätestens ein Jahr nach Ausstellung des Einheitenzertifikates ein Anlagenzertifikat nachzureichen.

 

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