Die HEWA GmbH zählt sich zu den aktiven Gestaltern der Energiewende und setzt dabei gezielt auf die sogenannte Sektorenkopplung. Neben der dezentralen Wärmeversorgung und der Förderung alternativer Antriebsarten im Verkehr (vor allem Erdgas und Strom) steht seit Jahren die Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien im Mittelpunkt des Handelns.
Hierzu existiert bei der HEWA GmbH seit 2014 ein entsprechendes CO2-Minderungsprogramm, mit dem die HEWA GmbH Ihre Kunden nicht nur in Hersbruck unterstützt.
Aktuell gewinnt das Förderprojekt „Finanzierung von Photovoltaik-Anlagen zur Eigenstromerzeugung“ an Bedeutung. Mit ausgewählten Marktpartnerbetrieben, zu denen seit Kurzem auch die Fa. iKratos Solar und Energietechnik GmbH aus Weißenohe gehört, verwirklicht dabei die HEWA GmbH ihre Kundenwünsche von der Strom-Eigen-Erzeugung auf dem eigenen Hausdach.
Einzelheiten zu den Verschiedenen Förderprogrammen finden Sie online unter: http://www.hewagmbh.de/Foerderprogramme oder erhalten Sie gerne auf Anfrage bei der HEWA GmbH oder Ihren Marktpartnern.
Für alle Maßnahmen im Rahmen des CO2-Minderungsprogramms für Kunden der HEWA GmbH gilt dabei:
· Die Zuschüsse werden im Rahmen der verfügbaren Mittel bis 31.12.2018 bewilligt, solange Fördermittel zur Verfügung stehen.
· Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der HEWA GmbH. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
· Die Förderung erhalten nur Strom- und/oder Gaskunden der HEWA. Entscheiden Sie sich innerhalb von drei Jahren nach Auszahlung der Förderung für einen anderen Strom-/Gaslieferanten, wird der Zuschuss anteilig zurückgefordert.
· Das Förderobjekt wurde bei einem Marktpartner erworben.
· Weitere öffentliche Fördermittel dürfen in Anspruch genommen werden, jedoch keine Förderung anderer Energieversorger.
· Ihr Antrag kann nicht berücksichtigt werden, wenn Sie die Zahlungsverpflichtungen aus Ihrem Strom-, Erdgas- oder Wärmeliefervertrag mit der HEWA GmbH zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses nicht vollständig erfüllt haben.
· Für jede einzelne Förderposition gilt: Es ist nur eine Förderung pro Antragsteller im Jahr möglich. · Änderungen vorbehalten
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