Stopp der Bundesförderung für effiziente Gebäude - jedoch nicht unbedingt für die Wärmepumpe

BAFA-Förderung für Heizungssanierung mit erneuerbaren Energien als einzelmaßnahme läuft weiter

Panasonic Brauchwasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher © iKratos
Panasonic Brauchwasser-Wärmepumpe mit Pufferspeicher © iKratos

Es war ein Schock für viele Hausbauer, als die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude plötzlich von Heute auf Morgen einstellt hat. Auch die Antragsteller die den Antrag bereits gestellt haben, aber noch keinen Bescheid erhalten haben gehen dabei leer aus. Betroffen sind dabei die drei KfW-Programmbereiche: Für das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 55 im Neubau, das Effizienzhaus / Effizienzgebäude 40 im Neubau sowie für energetische Sanierungen.

 

Davon ausgenommen sind jedoch die BEG-Förderprogramme der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für Einzelmaßnahmen. Die Zuschüsse für eine Heizungssanierung, als Einzelmaßnahme, mit erneuerbaren Energien können somit weiterhin beantragt werden. Dies betrifft unter anderem auch den Umstieg von einer Öl- oder Gasheizung auf eine Wärmepumpe.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA läuft unverändert weiter, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Seit Januar 2021 können Eigentümer und Hauskäufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen in Erneuerbare Energien beantragen. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Wenn Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen sie im Durchschnitt mit etwa vier bis sechs Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel rechnen. Wer schon länger wartet, sollte Kontakt mit der BAFA aufnehmen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA läuft unverändert weiter, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Seit Januar 2021 können Eigentümer und Hauskäufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen in Erneuerbare Energien beantragen. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Wenn Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen sie im Durchschnitt mit etwa vier bis sechs Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel rechnen. Wer schon länger wartet, sollte Kontakt mit der BAFA aufnehmen.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude der BAFA läuft unverändert weiter, teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz mit. Seit Januar 2021 können Eigentümer und Hauskäufer beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen in Erneuerbare Energien beantragen. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Gefördert werden anteilig Kosten etwa für Maßnahmen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik, Erneuerbare Energien für Heizungen, der Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung.

Wenn Verbraucher alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, müssen sie im Durchschnitt mit etwa vier bis sechs Wochen bis zur Auszahlung der Fördermittel rechnen. Wer schon länger wartet, sollte Kontakt mit der BAFA aufnehmen.

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