BHKW - EEG ändert sich

Nach Einschätzung des BHKW-Infozentrums Rastatt werden die meisten Betreiber neuer KWK-Anlagen über 1 MW bis 10 MW elektrischer Leistung zukünftig eine deutlich höhere EEG-Umlage entrichten müssen. Aber auch für KWK-Anlagenbetreiber bis 1 MW und über 10 MW stehen Änderungen an.

 

Aktuelle Berichte über Veränderungen bei der EEG-Umlage

 

Bereits am 5. Dezember 2017 berichtet das BHKW-Infozentrum über die drohende vollständige EEG-Umlage für KWK-Neuanlagen. Eine sehr komplexe Neuregelung mit teilweise deutlich höheren EEG-Umlagesätzen die Betreiber von KWK-Anlagen umgesetzt wird. Im Rahmen eines "Rückholmechanismus (claw-back mechanism)" wird für Teile des selbstgenutzten KWK-Stroms eine EEG-Umlage in Höhe von 160% des Regelsatzes erhoben.

 

Selbst wenn es gelingt, möglichst zeitnah nach der parlamentarischen Sommerpause einen abgestimmten Referentenentwurf zu präsentieren, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, dass das Gesetz vor November 2018 in den Bundestag eingebracht wird. Wahrscheinlich könnte das Gesetz in der 47. Kalenderwoche (19.-23.11.2018) die parlamentarischen Gremien passieren.

 

Die Geltungsdauer der neuen Regelung ist auf vier Jahre limitiert und läuft im Jahre 2022 aus.

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