E-Mobil Impuls des Senats der Wirtschaft führt zu Kabinettsbeschluss - Halbierung der 1%-Regelung für Geschäftswagen mit E-Motor oder Plug-In-Hybrid
Bereits vor zwei Jahren erarbeitete der Senat der Wirtschaft einen Impuls, die Geschäftswagen mit E-Antrieb von der 1%-Regelung zu befreien, oder diese mindestens zu halbieren.
In der Kabinettssitzung am 1. August beschloss die Regierung nun eine Halbierung der Steuerbelastung für privat genutzte E-Geschäftsfahrzeuge. Der Ansatz geht auf eine Idee unseres Senators Karsten Rösel, Geschäftsführer der ALD Leasing zurück. Bei einer Senatssitzung hatte er auf den Umstand aufmerksam gemacht, dass mehrere Millionen Flottenfahrzeuge in Deutschland laufen, die Fahrer meist nicht Unternehmer, sondern angestellte Managerinnen und Manager sind. Diese können allerdings die Vorteile der E-KFZ, also Steuerfreiheit oder Energiekosteneinsparung, nicht selber nutzen, zahlen jedoch die volle Steuer für den geldwerten Vorteil. Konsequenz: Die meist teuren Elektrofahrzeuge belasten die Fahrer privat mehr und werden deshalb als Geschäftswagen nicht gewünscht.
Der Vorschlag von Senator Rösel wurde vorstandsseitig zu einem Impuls ausgearbeitet, dabei unterstützte ALD mit validen Zahlen und Fakten. In persönlichen Gesprächen konnten Parlamentarier und auch Staatssekretäre der letzten Regierung von der Thematik überzeugt werden. Zuvor hatten mehrere Politiker die Ansinnen verschiedener Unternehmerverbände zurückhaltend beurteilt, da eine verbesserte Abschreibung gefordert wurde. Den Aspekt der Motivation der tatsächlichen Nutzer konnte der Senat in den persönlichen Gesprächen als neue Perspektive plausibel machen. Die eindeutig auch für ein Gemeinwohl wirksame Komponente überzeugte. Mehr E-Mobile tragen zu einer Schonung der Umwelt bei.
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